Allgemeine Geschäftsbedingungen 

der Produktionsgesellschaft 

filme + mehr GmbH

 

Die Produktionsgesellschaft filme + mehr GmbH produziert Filme und erstellt Websites sowie Grafikdesign. Diese Tätigkeiten unterliegen den nachfolgenden AGB. Hiervon abweichende Geschäftsbedingungen werden von uns nicht anerkannt, es sei denn, sie werden von uns ausdrücklich und schriftlich akzeptiert. Die Produktionsgesellschaft filme + mehr GmbH wird im Folgenden als filme + mehr bezeichnet.

§ 1 Der Film

• Die Herstellung des Films erfolgt aufgrund des entweder von filme + mehr verfassten oder vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten – in jedem Fall von beiden Seiten einvernehmlich angenommenen – Drehbuchs/Storyboards, Layout-Films und/oder des schriftlich niedergelegten Ergebnisses der letzten Besprechung vor Drehbeginn.

• Die Verantwortlichkeit für die sachliche Richtigkeit des Inhalts des Films und die rechtliche Zulässigkeit tragen der Auftraggeber, soweit seine Weisungen von filme + mehr befolgt worden sind.

• filme + mehr verkauft die Produktion des Films und die Nutzung der Rechte des im Film verwendeten Bild- und Tonmaterials, nicht aber die Daten und Rechte des im Laufe der Produktion des Filmes entstandenen, aber nicht im Film verwendeten Materials, sofern dies nicht ausdrücklich anders vereinbart wurde.

§ 2 Kosten & Spesen

• filme + mehr führt die vereinbarten Leistungen zu den Preisen durch, die im jeweiligen abschließenden, verabschiedeten Kostenvoranschlag genannt sind.

• filme + mehr kündigt etwaige Mehrkosten aufgrund von .nderungswünschen des Auftraggebers vorher an und lässt sich diese vom Auftraggeber freigeben. Mehrkosten, die nicht im Vorfeld geklärt werden können, weil sie z.B. von höherer Instanz genehmigt werden müssen, Überstunden oder zusätzliche Technik, die durch Wünsche vom Auftraggeber anfallen, trägt der Kunde/Auftraggeber.

• Sofern im schriftlichen Angebot nicht anders definiert, hat ein Arbeitstag 10 Stunden inkl. 1 Stunde Pause. Zusätzliche Stunden ab der 10. Stunde werden mit 125% des angebotenen Stundensatzes (Tagessatz/10) pro Stunde berechnet. Ab der 13. Stunde werden 150% des angebotenen Stundensatzes berechnet.

• Zu den Kosten zählen unter anderem: An- & Abreise des Dreh-Teams, Transportkosten für technisches Equipment zum Drehort, Ausleihgebühren für technisches Equipment sowie für zusätzliches Equipment, das z.B. aufgrund spezieller Anforderungen der durch die Auftraggeber ausgesuchten Drehorte nötig wird. Ebenso gehören zu den Kosten: Kosten für Musik, Sprecher, Statisten, Drehorte und Requisiten.

• Dreh- & Schnitt-Tage werden ggf. anteilig berechnet, wobei die kleinste abrechenbare Einheit die Hälfte eines Produktionstages beträgt. Angebrochene Einheiten (Drehtage, Schnitt-Tage etc.) werden grundsätzlich aufgerundet. Dies gilt auch, wenn nach Abnahme des Films Änderungen am Film gewünscht werden.

• Sofern im schriftlichen Angebot nicht anders definiert, beträgt der Spesensatz pro Person und Tag 24€ netto. Er wird auf jeden Fall unabhängig von der Länge des Drehtages berechnet.

• Sofern im schriftlichen Angebot nicht anders definiert, werden Übernachtungskosten pro Person und Nacht in Höhe von € 120 fällig. filme + mehr vereinbart im Vorfeld mit dem Kunden/Auftraggeber, ob eine Übernachtung sinnvoll ist, wie z.B. bei einer Anreise von mehr als 100 km zum Drehort und/oder bei auswärtigen Dreharbeiten von über 10 Stunden Länge.

• Sofern An- & Abreise des Drehpersonals aufgrund des gewünschten Drehortes nötig sind, gelten Reisezeiten als Drehzeiten und werden entsprechend vorstehender Passagen anteilig berechnet. Reisekosten werden mit 0,3€ pro Kilometer berechnet. Insofern nicht anders angeboten, werden die gesamten Fahrkosten gesondert in der Rechnung aufgeführt.

• Alle genannten Preise sind netto.

§ 3 Herstellungsprozeß

• Die Herstellung beginnt mit der schriftlich bestätigten letzten Besprechung vor der Produktion oder, falls es diese nicht gibt, mit der Annahme des schriftlichen Auftrags per Telefon, email oder ähnlichem.

• Der Film wird, wie im Konzept/Drehbuch/Storyboard o.ä. beschrieben, produziert. Wenn nicht anders verabredet, gibt es für den Auftraggeber zwei Feedbackschleifen für Korrekturen. Die Korrekturen umfassen Änderungen an Schnitt und Grafik im Rahmen des Angebots, allerdings keinen Nachdreh. Die erste Feedbackschleife ist für große Änderungen, die zweite Feedbackschleife für Detailänderungen vorgesehen.

• Kreative Leistungen sind immer subjektiv zu betrachten. Über die Qualität der Leistung von filme+ mehr hat sich der Auftraggeber im Vorfeld informiert, bzw. er wurde durch filme + mehr informiert. Sofern die kreative und qualitative Gestaltung den Absprachen im Vorfeld entspricht, ist eine etwaige Nicht-Einhaltung der Qualitätsstandards subjektiv und nicht rechtskräftig.

• Im Falle, daß der Auftraggeber Schauspieler, Models, Interviewpartner o.ä. zur Verfügung stellt, haftet der Auftraggeber für die Rechteklärung der eingebrachten Personen und auch von Locations o.ä.

• Sofern im schriftlichen Angebot nicht anders vermerkt, ist das Endformat des Films ein Full HD (1920×1080, 25p) Film in .mp4- oder quicktime-Konvertierung und Stereo-Tonmischung/48KHz. Ein anderes Endformat, wie z.B. 4K-Videoaufnahme oder 5.1-Tonmischung, muss im Vorfeld abgesprochen und separat beauftragt werden.

• filme + mehr stellt dem Kunden nach Fertigstellung den/die Filme online zur Verfügung. Die zusätzliche Bereitstellung auf einem Datenträger wird separat berechnet.

§ 4 Abnahme

• Beanstandungen müssen unverzüglich erfolgen. Spätere Reklamationen sind ausgeschlossen. Beanstandungen, die auf rein künstlerischen Gesichtspunkten im Rahmen der Konzeption beruhen, können nicht geltend gemacht werden.

• filme + mehr ist nicht verpflichtet, nach den verabredeten und erfolgten zwei Korrekturschleifen weitere Änderungen vorzunehmen.

• Sofern der Film nach dem genehmigten Drehbuch gefertigt ist und verabredungsgemäß den qualitativen Anforderungen entspricht, ist der Auftraggeber zur Abnahme verpflichtet (Ausschluss so genannter Geschmacksretouren).

• Im Falle eines unzumutbaren Nachbesserungsanspruchs steht es filme + mehr frei, ohne weitere Ansprüche des Kunden vom Vertrag zurückzutreten. Die vollständige Bezahlung des Auftrages bleibt hiervon unberührt.

• Im Übrigen gelten für etwaige Mängel die gesetzlichen Vorschriften.

§ 5 Nutzungsrechte / Rechteübertragung

• Der Übergang der Rechte erfolgt mit Ablieferung des finalen Films an den Auftraggeber und der Bezahlung der Produktionskosten. Bis zur vollständigen Bezahlung ist dem Auftraggeber der Einsatz der von filme + mehr erbrachten Leistungen nur widerruflich gestattet. filme + mehr kann den Einsatz der Leistungen, die der Auftraggeber noch nicht bezahlt hat, für die Dauer des Verzuges widerrufen.

• Der Auftraggeber erwirbt das Nutzungsrecht am fertigen Film. Sofern im schriftlichen Angebot nicht anders vermerkt, bleibt das Eigentum an Bild- und Tonaufnahmen sowie an allen für die Produktion des Films von filme + mehr selbst erstellten Materialien wie Drehbücher, Unterlagen, grafische Entwürfe u.ä. bei filme + mehr. Die Filmproduktion überträgt dem Auftraggeber keine Rechte an den während der Produktion des Films entstandenen Materialen und Unterlagen.

• Beabsichtigt der Kunde/Auftraggeber nach Fertigstellung des Films eine Ausdehnung des Nutzungsrechts hinsichtlich einer zeitlichen oder räumlichen Beschränkung, wird filme + mehr, soweit dieses möglich ist, dem Auftraggeber die entsprechenden Nutzungsrechte gegen Zahlung der üblichen oder, sofern eine solche nicht feststellbar ist, einer angemessenen Vergütung abtreten. Eine entsprechende Verlängerung oder Ausdehnung der Nutzungsrechte verweigert filme + mehr nur aus wichtigem Grund.

• Will der Auftraggeber über die vereinbarte Nutzung des Films hinaus Rechte am Film erwerben, muss hierüber mit filme + mehr eine gesonderte Vereinbarung getroffen werden.

• Das eingeräumte Nutzungsrecht umfasst die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Zugänglichmachung des Filmes oder von Ausschnitten daraus, auch in Form von Standbildern, in gedruckter Werbeform, online unter dem eigenen Internetauftritt und zur Werbung für den Auftraggeber. Die Zugänglichmachung von Ausschnitten und Standbildern darf aus Qualitätsgründen nur durch filme + mehr erfolgen und wird nach den oben genannten Kosten abgerechnet.

• Der Kunde / Auftraggeber ist verpflichtet, alle Bearbeitungen oder Änderungen durch filme + mehr selbst vornehmen zu lassen.

• Im Falle von Schutzrechtsverletzungen darf filme + mehr – unbeschadet etwaiger Schadenersatzansprüche des Auftraggebers – nach eigener Wahl und auf eigene Kosten hinsichtlich der betroffenen Leistung nach vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber Änderungen vornehmen, die unter Wahrung der Interessen des Auftraggebers gewährleisten, dass eine Schutzrechtsverletzung nicht mehr vorliegt oder für den Auftraggeber die erforderlichen Nutzungsrechte erwerben.

§ 6 Haftung

• filme + mehr trägt das Haftungsrisiko für Beschädigung oder Verlust des Filmes bis zur Höhe der Gesamtproduktionskosten bis zur Übergabe an den Auftraggeber.

• Das Produktionsrisiko liegt beim Kunden, soweit es sich aus der Wahl des Drehortes oder der Handlung des Films ergibt. Hierunter fallen alle Umstände, die außerhalb des Einflussbereichs von filme + mehr liegen und den vorgesehenen Dreh verhindern – wie beispielsweise schlechtes Wetter bei Außendrehterminen, Stromausfall am Drehort usw. Die Kosten für entsprechende Drehtage sind vom Kunden zu tragen.

§ 7 Zahlungsbedingungen

• Der Auftraggeber verpflichtet sich zu der Zahlung der Kosten wie im Kostenvoranschlag angegeben. Sofern im schriftlichen Angebot nicht anders vermerkt, sind die erste Rate nach Auftragsvergabe, die zweite Rate bei Beginn der Postproduktion und die dritte Rate nach Abnahme des Films fällig. Abweichend können in Ausnahmefällen andere Zahlungsmodalitäten vereinbart werden. In jedem Fall sind für alle Rechnungen 14 Tage das Zahlungsziel. Bei Abgabe des/der fertigen Filme sind in jedem Fall 100% der Auftragssumme fällig.

§ 8 Kopien und Aufbewahrung

• filme + mehr darf den Film für eigene Werbezwecke (z.B. auf der Webseite) verwenden und ihn präsentieren, jedoch erst, wenn der/die Filme seitens des Auftraggebers im Einsatz sind.

• filme + mehr ist nicht verpflichtet, das Material (Rohdaten, Tonaufnahmen u.a.) zu sichern. Eine Sicherung erfolgt, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, aus Kulanz. Insofern ist filme + mehr nicht haftbar – falls keine Sicherung der Daten nach Abgabe des fertigen Filmes ausdrücklich beauftragt wird.

§ 9 Schlussbestimmungen

• Die AGB’s sind auch für Rechtsnachfolger der Vertragsparteien bindend.

• Änderungen oder Ergänzungen der AGB’s bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform.

• Sollte eine Regelung der AGB’s unwirksam sein oder werden, oder sich eine Regelungslücke herausstellen, berührt dies nicht die Wirksamkeit im Ganzen. Die unwirksame Bestimmung oder die Schließung der Lücke hat vielmehr ergänzend durch eine Regelung zu erfolgen, die dem beabsichtigten Zwecke der Regelung am nächsten kommt.

• Gerichtsstand und Erfüllungsort des Vertrages ist der Sitz von filme + mehr. Es findet deutsches Recht Anwendung.

August 2017